Im Bundesarbeitsblatt (1997) Nr. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die ersten beiden vom Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in seiner Sitzung vom Juni 1996 beschlossenen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) veröffentlicht. Beide Regeln wurden von der Projektgruppe 4 "Arbeitsplatzbewertung" im ABAS, deren Vorsitz beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA liegt, erarbeitet. Die TRBA 405 "Anwendung von Meßverfahren für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe" gibt als Basismeßstrategie-Regel Empfehlungen, die bei der Bestimmung der Konzentration von Mikroorganismen in der Luft im Arbeitsbereich zu beachten sind. Die TRBA 430 beinhaltet das "Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz", das als Referenzverfahren für Arbeitsplatzmessungen anzusehen ist. Daneben schreibt die PG 4 weitere Meßverfahren (Bakterien, Endotoxine) zur Erprobung in der BIA-Arbeitsmappe aus. |