Publikations-Nummer:   107/2007-BGIA
Autor:   Christ, E.
Titel:   Low-Noise Design of Workshops for Workers With Disabilities (Lärmgeminderte Gestaltung von Arbeitsplätzen in Behindertenwerkstätten)
Quelle:   Noise at work 2007. First european forum on effective solutions for managing occupational noise. 3.-5. Juli 2007, Lille/Frankreich - Vortrag. CD-ROM, S. 621-626, 2 Lit., 6 Abb. (Sprache:GB)
Kurzfassung
Für die Planung und Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen in Werkstätten für Behinderte gelten die besonderen Schutzvorschriften für Risikogruppen des Artikels 15 der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die in der EG-Lärmschutzrichtlinie im Artikel 5(4) umgesetzt wurden. Die Ausbildung behinderter Menschen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und ihre spätere Berufstätigkeit in geschützten Werkstätten bedürfen insbesondere hinsichtlich der Erhaltung ihres Gehörs des besonderen Schutzes. Behinderte benötigen in der Ausbildungsphase und im späteren Berufsleben zur Arbeitsausführung wesentlich mehr Anleitung und Betreuung als nicht behinderte Beschäftigte. Die dazu erforderliche intensive akustische Kommunikation mit den Betreuern ist im üblichen Lärmmilieu von Werkstätten z. B. zur Metall- und Holzbearbeitung erschwert oder sogar unmöglich. Der erhöhte Stimmaufwand verschleißt die Sprechfähigkeit der Betreuer vorzeitig. Die Behinderten haben große Schwierigkeiten, das Gesprochene zu verstehen. Die durch den Lärm verursachte temporäre Hörschwellenverschiebung vergrößert diese Probleme mit zunehmender Dauer des Arbeitstages. Verursacht der Arbeitslärm bleibende Gehörschäden, so kann dies für Behinderte letztlich Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Das BGIA hat gemeinsam mit der zuständigen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg) in zahlreichen Ausbildungs- und Produktionswerkstätten für Behinderte neben den üblichen Lärmschutzmaßnahmen an den Maschinen insbesondere raumakustische Verbesserungsmaßnahmen erprobt und daraus Kriterien für eine optimale lärmgeminderte Gestaltung entwickelt. Raumakustische Lärmminderung kann durch nachträgliches Anbringen Schall absorbierender Materialien in bereits bestehenden Werkstätten erreicht werden. Sie ist aber vor allem bereits in der Planungsphase beim Neubau zu berücksichtigen. Ziel der raumakustischen Lärmschutzmaßnahmen ist die Senkung des allgemeinen Lärmniveaus im gesamten Raum, die Vergrößerung der Schallausbreitungsminderung von lauten Schallquellen in leisere Arbeitsbereiche hinein und die Verbesserung der akustischen Orientierungsfähigkeit durch Abbau von Schallfelddiffusität. Neben der Erläuterung der empfohlenen akustischen Kennwerte werden Beispiele raumakustisch optimierter bereits bestehender sowie neu errichteter Behindertenwerkstätten vorgestellt.

Zurück zur Übersicht

IFA