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Im April 2006 ist die europäische Richtlinie 2006/25/EG "Künstliche optische Strahlung" erschienen. Sie muss bis spätestens April 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie legt Expositionsgrenzwerte fest, verlangt die Ermittlung und Bewertung von Expositionen durch optische Strahlung, die Anwendung von Schutzmaßnahmen bei der Möglichkeit der Grenzwertüberschreitung und enthält weitere Anforderungen zur Unterrichtung der Arbeitnehmer und zur Gesundheitsüberwachung. Die Richtlinie enthält aber noch eine Reihe von Lücken und Unklarheiten, die zu Problemen in der Anwendung führen können. Einige Grenzwerte sind nicht sachgerecht festgelegt, die Festlegungen zur Gesundheitsüberwachung und zu den Risikogruppen sind inhaltsleer. Auch werden zur Umsetzung der Richtline noch zusätzliche Hilfen gebraucht. Das betrifft sowohl Detailinformationen, die z. B. in Form von Normen oder Informationsblättern zur Verfügung gestellt werden müssen, als auch das Angebot von Schulungskursen zur Ausbildung von sog. befähigten Personen, die in der Lage sind, die komplizierte Richtlinie umzusetzen. |