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Berufsbedingte Krebserkrankungen durch aromatische Amine haben lange Latenzzeiten. Daher muss in Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahren bei Versicherten aus dem Baugewerbe recherchiert werden, ob Exposition gegenüber Teerprodukten bestand, die bis in die 1970er Jahre bei Dachdeckerarbeiten und im Straßenbau verwendet wurden und als krebserzeugend eingestufte Amine wie z. B. 2-Naphthylamin enthielten. Expositionsdaten aus dieser Zeit liegen so gut wie nicht vor. Daher sollte in Laborversuchen festgestellt werden, ob und in welcher Größenordnung bei der Heißverarbeitung von Teerproben aromatische Amine freigesetzt werden. Dazu wurden auf 220 bis 240 °C erhitzte Rohteerproben in einer Apparatur mit Stickstoff bzw. synthetischer Luft überströmt und die freigesetzten Amine aufgefangen und analysiert. Unter diesen Bedingungen konnte die Freisetzung von aromatischen Aminen eindeutig nachgewiesen werden. Bei zweistündiger Versuchsdauer wurden bis zu 3 % des in der Teerprobe enthaltenen o-Toluidins und ca. 0,1 % des 2-Naphthylamins freigesetzt. Luftsauerstoff hatte keinen erkennbaren Einfluss auf die Mengen der freigesetzten Amine. |