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In den Jahren 2005 bis 2007 haben die Berufsgenossenschaften und die Eisenbahn-Unfallkasse
die neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2 / GUV-V A2) eingeführt und wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, die neuen Regelungen zu evaluieren. |