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Eine langfristige Exposition gegenüber UV-Strahlung kann Hautkrebs verursachen. Im Zusammenhang mit der neuen Berufskrankheit "Hautkrebs durch UV-Strahlung" ist die Frage von Interesse, ob neben der UV-Strahlung, die von der Sonne ausgeht und der Arbeitnehmer im Freien ausgesetzt sind, auch UV-Strahlung von künstlichen Strahlenquellen, wie z. B. von Schweißlichtbögen, ein kanzerogenes Potenzial hat. Physikalisch und physiologisch ist es völlig gleichgültig, von welcher Quelle die UV-Strahlung kommt, die auf die Haut auftrifft und zu einem späteren Hautkrebs führen kann. Wesentliche Faktoren für das kanzerogene Potenzial sind vielmehr die Wellenlänge der Strahlung, sowie die Höhe, die Dauer und die Häufigkeit von Strahlenexpositionen. Liegt das Wellenlängenspektrum der Strahlung im Bereich des Wirkungsspektrums für nicht melanomen Hautkrebs, dann ist das Potenzial vorhanden, einen Basalzellenkrebs oder einen Stachelzellenkrebs zu verursachen. Das gilt sowohl für Sonnenstrahlung als auch für UV-Strahlung aus künstlichen Strahlenquellen. |