Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurden die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien zu Lärm (2003/10/EG) und zu Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht umgesetzt. In den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV wird diese konkretisiert (TRLV Lärm, TRLV Vibrationen). Zum Schutz vor Vibrationen sind Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen festgelegt. |