DGUV
|
Kontakt
|
Deutsch
|
English
|
Français
|
Español
Publikations-Nummer:
158/2017-BGIA
Autor:
Nies, E.; Heine, K.; Jacobi, R.; Leibold, E.; Breuer, D.; Csomor, A.; Pflaumbaum, W.; Werner, S.; Kalberlah, F.
Titel:
Anpassung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische (Lösemittelkohlenwasserstoffe) Teil 1: Ableitung der neuen Grenzwerte
Quelle:
Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 77 (2017) Nr. 11/12, S. 481-486 (Sprache:D)
Kurzfassung
Bei Tätigkeiten mit additivfreien Lösemittelkohlenwasserstoffen sind in Deutschland Arbeitsplatzgrenzwerte nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 anzuwenden. Das seit 2007 geltende Verfahren basiert auf Gruppengrenzwerten für definierte Kohlenwasserstofffraktionen, von denen wenige Einzelsubstanzen wegen atypischer toxikologischer Eigenschaften ausgenommen und stoffspezifisch bewertet werden müssen. Neuere Entwicklungen machten eine Überprüfung der Grenzwerte unter Beibehaltung des bewährten Grundkonzepts erforderlich. Die vom Ausschuss für Gefahrstoffe entwickelte Anpassung des Regelsystems für Lösemittelkohlenwasserstoffe trat im Herbst 2017 in Kraft.
Zurück zur Übersicht