Ein erster Schritt zur Erarbeitung eines neuen Messverfahrens für die Ermittlung der Exposition gegenüber nano- und mikroskaligen faserförmigen Materialien ist getan. Dabei wurde in einer ersten Konvention der nanoskalige Faserdurchmesserbereich bis hinab zu 0,02 µm gesondert betrachtet. Es zeigt sich, dass bei der Faserzählung von der in der Richtlinie VDI 3492 bzw. der DGUV Information 213-546 vorgeschriebenen auszuwertenden Filterfläche von 0,5 mm2 abgewichen werden muss. Die Probenahmedauer und das Probenahmevolumen müssen so gewählt werden, dass ein großes Luftvolumen ausgewertet werden kann und damit die analytische Nachweisgrenze erreicht wird. Im vorliegenden ersten Teil des Artikels werden die o. g. Kriterien der Probenahme dargelegt sowie die Parameter der rasterelektronenmikroskopischen Analyse mit hochauflösenden Geräten und die Auswertung der digitalisierten Bilder beschrieben. |