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"Maschinen und Sicherheitsbauteile, die unter den Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, müssen eines der speziellen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen: interne Fertigungskontrolle (nur bei entsprechender Verfügbarkeit und Anwendung harmonisierter Normen), EG-Baumusterprüfung, umfassende Qualitätssicherung."
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